7227 90 10 — mit einem Borgehalt von 0,0008 GHT oder mehr, ohne dass ein anderes Element den in der Anmerkung 1 f) zu Kapitel 72 angegebenen Mindestanteil erreicht

Wählen Sie zwei Länder, um ihre nationale Ebene zu diesem Code nebeneinander zu vergleichen – nationale Codes, Maßnahmen und Erläuterungen.

vs
— Land —
— Land —